Überwachungskamera außen anbringen: Der richtige Standort

Um Haus und Grundstück effektiv vor Eindringlingen zu schützen, ist die Installation einer Überwachungskamera außen noch immer die wirksamste Methode. Moderne Systeme arbeiten höchst effektiv und schalten sich nur dann ein, sobald sie Bewegungen auf dem Bild registrieren. Bevor Sie eine Überwachungskamera außen anbringen, gilt es jedoch zunächst, den richtigen Standort auszuwählen.


Überwachungskamera außen anbringen

Überwachungskamera außen anbringen: Der richtige Standort

Die Zahl der Einbrüche hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. So ist es nur zu verständlich, dass viele Menschen eine IP Kamera außen anbringen wollen. Überwachungskameras stellen neben Alarmanlagen eine der wirksamsten Methoden dar, denn sie reagieren sofort, wenn jemand das Grundstück betritt. Dank moderner Smart-Home-Systeme ist es sogar möglich, den Bewohner direkt per SMS zu informieren. Dieser verfolgt dann praktisch live mit, was zu Hause vor sich geht.

Der richtige Standort für eine Überwachungskamera ist in erster Linie der Eingangsbereich eines Grundstücks bzw. der Zugang zum Haus. Zusätzlich ist es sinnvoll, weitere Kameras rund um das Gebäude zu installieren,  z.B. an der Terrassentür. Bei der Montage gilt es allerdings, einige rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

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Sie dürfen mit einer Kamera grundsätzlich nur das eigene Grundstück überwachen. Die Kamera darf in keinem Fall den öffentlichen Gehweg oder das Nachbargrundstück filmen. Ebenfalls nicht erlaubt sind Überwachungskameras außen, die Sie per Fernbedienung auf das benachbarte Grundstück oder die Straße lenken können. Der Grund für diese Einschränkungen ist der in Deutschland geltende Persönlichkeitsrechtsschutz. Nach dessen Richtlinien darf jeder Bürger selbst entscheiden, ob er gefilmt wird oder nicht. Die Gesetze haben sich in den Jahren deutlich verschärft: So ist es bereits rechtswidrig, wenn jemand nur vermutet, beobachtet zu werden, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Ist die IP Kamera auf Betroffene gerichtet, können sie dagegen theoretisch sogar gerichtlich vorgehen.

Videoüberwachung SchildHinweisschilder als Information und Abschreckung

Auch Außenstehende müssen stets erkennen, wenn Sie die Ausrichtung einer Kamera verändern. Dabei ist es unerheblich, ob man selbst aufgezeichnet oder von jemand anderem am Computer oder Smartphone beobachtet wird. Diese Regelungen sind übrigens auch für Attrappen gültig, die häufig zur Abschreckung dienen.

Wozu Sie Haus und Garten überwachen möchte, müssen Sie nirgends erklären. Demnach steht es jedem frei, sein Grundstück nach Belieben zu kontrollieren. Dennoch müssen andere Personen erkennen können, dass das Betreten des Grundstücks verboten ist. Auf eine Kamera, die den Eingangsbereich oder den Garten überwacht, sollten Sie grundsätzlich mit einem Schild hinweisen. Auch eine erkennbare Absperrung des Grundstücks, wie ein Gartenzaun, sollte vorhanden sein.

Sie richten die Überwachungskamera außen am besten so aus, dass sie den Bereich vor der Haustür sowie die Einfahrt – nicht aber den Gehweg – filmt. Meist reicht diese Maßnahme, unterstützt durch ein Hinweisschild am Zaun, bereits als Abschreckung aus.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Da sich Gesetze ständig ändern können, sollten Sie im Zweifelsfall vor der Montage ihren Anwalt um Rat fragen.